Rauch- und Wärmeabzug
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) halten Fluchtwege rauchfrei, ermöglichen den gezielten Löschangriff, retten Menschenleben und schützen Sachwerte. Dies stellt hohe Anforderungen an die Qualifikation der ausführenden Unternehmen. Die gesetzliche Basis stellen u.a. die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der Länder dar. RWA-Anlagen gehören zu den wartungspflichtigen Anlagen, eine jährliche Anlagendurchsicht durch zertifiziertes Fachpersonal ist erforderlich.
RWA-Öffnungen können Kipp-, Klapp-, Schwing- oder Lamellenfenster sein. Die geforderte RWA-Öffnung beträgt in Treppenhäusern 5% der Grundfläche, aber mindestens einen Quadratmeter. Bei gewerblichen Objekten (z.B. Lagerhallen und Produktionsstätten) wird die erforderliche Größe der RWA Öffnungen im Brandschutzkonzept festgelegt. Die Komponenten der RWA-Anlage müssen systemkonform sein. Für die Leitungsinstallation sind die Vorschriften des VDE und der MLAR und die Richtlinien über Funktionserhalt von elektrischen Leitungen zu beachten.